Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten
An die Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Weilheim-Schongau
W A H L A U S S C H R E I B U N G
Die Neuwahl im Kreisverband Weilheim-Schongau des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt. Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.
Die Mitgliederversammlung findet statt am:
Datum: 28.03.2025
Uhrzeit: 18:30 Uhr
Ort: Hotel Post, Escherstr. 1, 82390 Eberfing
Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Weilheim-Schongau wie folgt aus:
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:
Vorstandschaft:
der Vorsitzende
erster stv. Vorsitzender
zweiter stv. Vorsitzender
der Chefarzt
der stv. Chefarzt
der Schatzmeister
der stv. Schatzmeister
der Justitiar
der Konventionsbeauftragte
Haushaltsausschuss:
Sieben Mitglieder
Drei Ersatzmitglieder
4 Delegierte und 4 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
2 Delegierte und 2 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten.
Hauptamtliche Mitarbeiter des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK-Kreisverband Weilheim-Schongau als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum
Tag: Montag Datum 17.03.2025 18:00 Uhr
Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Weilheim-Schongau
Wahlvorbereitungsausschuss
Johannes-Damrich-Str. 5
82362 Weilheim
wahlen-2025@kvwm-sog.brk.de
einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen.kt(a)brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wirdund dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.
Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Wahlvorbereitungsausschusses