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Das Bayerische Rote Kreuz

Herzlich Willkommen beim BRK Kreisverband Weilheim-Schongau!

Das Bayerische Rote Kreuz rettet Menschen, hilft in Notlagen, bietet eine Gemeinschaft, steht den Armen und Bedürftigen bei und wacht über das humanitäre Völkerrecht – in Bayern, Deutschland und in der ganzen Welt.

Wahlen 2025

  • Wahlausschreibung Vorstandschaft

    Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten und Ersatzdelegierten
    An die Mitglieder des BRK-Kreisverbandes Weilheim-Schongau

    W A H L A U S S C H R E I B U N G

    Die Neuwahl im Kreisverband Weilheim-Schongau des Bayerischen Roten Kreuzes findet gemäß § 26 der BRK-Satzung statt. Die Unterzeichneten wurden gemäß § 2 der Wahlordnung vom Vorstand als Wahlvorbereitungsausschuss bestellt.

    Die Mitgliederversammlung findet statt am:

    Datum: 28.03.2025

    Uhrzeit: 18:30 Uhr

    Ort: Hotel Post, Escherstr. 1, 82390 Eberfing        

    Für die Mitgliederversammlung schreiben wir die Neuwahl für die Vorstandschaft, den Haushaltsausschuss, die Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zur Landesversammlung des Kreisverbandes Weilheim-Schongau wie folgt aus:

    Gemäß §§ 26, 27 und 28 der Satzung des BRK sind zu wählen:

     

     

    Vorstandschaft:

    der Vorsitzende

    erster stv. Vorsitzender

    zweiter stv. Vorsitzender

    der Chefarzt

    der stv. Chefarzt

    der Schatzmeister

    der stv. Schatzmeister

    der Justitiar

    der Konventionsbeauftragte
     

    Haushaltsausschuss:

    Sieben Mitglieder

    Drei Ersatzmitglieder
     

    4 Delegierte und 4 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung

    2 Delegierte und 2 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
     

    Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein. 

    Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitern unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten. 

    Hauptamtliche Mitarbeiter des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes. 

    Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im BRK-Kreisverband Weilheim-Schongau als Mitglied geführt werden und die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie die Mitglieder der Schwesternschaften mit Dienstort im Kreisverband.

    Unter Bezug auf § 3 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung von Persönlichkeiten eine Frist bis zum

    Tag:     Montag                 Datum 17.03.2025                 18:00 Uhr
     

    Vorschlagsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte.
     

    Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss 

    Bayerisches Rotes Kreuz
    Kreisverband Weilheim-Schongau
    Wahlvorbereitungsausschuss
    Johannes-Damrich-Str. 5
    82362 Weilheim

    wahlen-2025@kvwm-sog.brk.de

    einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen.kt(a)brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wirdund dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).

    Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen.

    Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
     

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Wahlvorbereitungsausschusses

  • Wahlausschreibung Kreisbereitschaftsleitung

    W A H L A U S S C H R E I B U N G
    Wahl der/des Kreisbereitschaftsleiter/in und dessen 1. Stellvertreter/-in im BRK-Kreisverband Weilheim-Schongau

    Die Kreisbereitschaftsleitung hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am :

     

    Datum: 28.03.2025
    Ort: Hotel Post, Escherstr. 1, 82390 Eberfing
    Zeit: 18:00 Uhr (vor der Kreis-Mitgliederversammlung) durchzuführen ist.
     

    Unter Hinweis auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 der BRK-Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung der Kandidaten eine Frist bis zum
     

    Montag, den 17.03.2025 um 18:00 Uhr.
     

    Vorschlagsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r aus den Bereitschaften Weilheim-Schongau

     

     

    Schriftliche Wahlvorschläge sind in einem verschlossenen Umschlag an:
     

    Bayerisches Rotes Kreuz

    Kreisverband Weilheim-Schongau

    Wahlvorbereitungsausschuss

    Johannes-Damrich-Str. 5

    82362 Weilheim

    wahlen-2025@kvwm-sog.brk.de
     

    Einzureichen und müssen zum oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.

    Das beiliegende Formblatt kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht.

    Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvorbereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch den/die Vorschlagende/n wirksam wieder zurückgezogen werden. Den Wahlvorschlägen soll eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen selbst beigefügt werden.

    Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). 

    Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wir bitten um entsprechende Wahlvorschläge um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

    Zur Gültigkeit des Wahlvorschlages ist erforderlich, dass der Nominierte zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebenslahr vollendet hat.

    Gemäß §71 OdB ist für die Wahl die vorgeschriebene Leitungskräftequalifizierung Voraussetzung. Kandidaten für ein Leitungsamt, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht alle erforderlichen Ausbildungen absolviert haben, können jedoch trotzdem gewählt werden. Allerdings müssen sie die fehlenden Ausbildungen innerhalb der kommenden Wahlperiode vollständig nachholen.
     

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Weilheim, 03.02.2025

    Wahlvorbereitungsausschusses

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